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Rechteübertragung

1. Rechteübertragung

Mit der Zurverfügungstellung des Bildes wird der SV-M GmbH das zeitlich, räumlich, übertragbare und inhaltlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht eingeräumt, das Bild umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwenden. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen der Darstellung, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb der Webseite und Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram oder YouTube sowie in anderen Medien außerhalb des Internets. Insbesondere werden der SV-M GmbH folgende zeitlich und territorial unbeschränkten und übertragbaren einfachen Nutzungsrechte eingeräumt:

  • das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Bild, unter Einbeziehung jeglicher technischen Möglichkeiten, insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen des Internets und anderen Medien, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
  • das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Bild abzuspeichern, für Dritte bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Bild gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben;
  • das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht das Bild, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in anderen Medien;
  • das Werberecht, d.h. das Recht, das Bild für die Bewerbung im Internet und auf Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram oder YouTube sowie in allen anderen Medien außerhalb des Internets, insbesondere im Fernsehen, Filmen und in Printmedien, zu verwenden.

Die Rechteeinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung des Bildes und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.

Durch die Zurverfügungstellung wird auf eine Urheberbenennung verzichtet.

Die Einräumung der Nutzungsrechte ist unwiderruflich.

2. Rechtegarantie

Mit der Zurverfügungstellung des Bildes wird gewährleistet, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, dass Sie allein berechtigt sind über die genannten Rechte uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen und über diese Rechte nicht bereits, weder ganz noch teilweise verfügt haben bzw. verfügen werden.

Ferner wird gewährleistet, dass alle erforderlichen Einverständniserklärungen von in dem Bild abgebildeten Personen für die Verwendung vorliegen und durch die gegenständliche Verwendung insbesondere keine Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte verletzt werden.

Weiter wird garantiert, dass das Bild insbesondere nicht gegen das Urheber- Wettbewerbs-, Datenschutz-, Telemedien- oder Markenrecht verstößt.

3. Freistellung

Die SV-M GmbH wird von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Bildes erhoben werden können, auf erstes Anfordern vollumfänglich freigestellt. Die Freistellung beinhaltet insbesondere den Ersatz der Kosten für die Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung.